Die Reform des
Kirchenvorstands-Bildungsgesetzes306 Kommentare

Zwischenbericht des Landeskirchenamtes über den Reformprozess vom Juli 2020
Die vergangenen Wahlen der Kirchenvorstände haben gezeigt, dass sich die Arbeit der kirchlichen Leitungsgremien und die Erwartungen der Mitglieder unserer Kirche in einem Umbruch befinden. Besonders die Suche nach geeigneten Kandidierenden fordert die Kirchengemeinden heraus.
Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) soll reformiert und zur nächsten Kirchenvorstandswahl im Jahr 2024 bereits angewendet werden. Eine Steuerungsgruppe hat den Prozess gestartet, indem sie einen ersten Entwurf für ein neues KVBG erarbeitet hat. Dieser erste Entwurf wurde hier von Oktober 2020 bis zum 30. April 2021 anhand eines Beteiligungsverfahrens zur Diskussion freigegeben.
Am 16. und 17. Juli 2021 findet eine Auswertungstagung in der Evangelischen Akademie Loccum statt. Anschließend wird der erste Entwurf für das neue Gesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens überarbeitet und in einen formellen Gesetzentwurf überführt, der im Herbst 2021 in die Landessynode eingebracht werden soll – mit dem Ziel, das neue KVBG im Frühjahr 2022 zu beschließen – rechtzeitig vor der nächsten Kirchenvorstandswahl 2024.
Begründung für die Notwendigkeit des Reformprozesses
Für die Reform bilden die Erfahrungen der Gemeinden eine wichtige Grundlage.
Zwei Umfragen wurden nach der letzten Wahl 2018 bei denen durchgeführt, die die Wahl in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Ämtern organisiert haben.
Darüber hinaus gingen zahlreiche Hinweise per Brief, E-Mail oder Telefon aus allen Bereichen der Landeskirche ein – bei den Einrichtungen, die an der zentralen Organisation beteiligt waren, und dem Landeskirchenamt.
Weitere Informationen und Fakten liefert die Entwicklung der Wahlen von 1970 bis 2018.
KV-Wahl
11. März 2018
Vorarbeiten für die Steuerungsgruppe des KVBG
Frühjahr bis Winter 2018
Umfrage zur Allgemeinen Briefwahl
Sommer 2018
Umfrage zur KV-Wahl
Sommer bis Herbst 2018
Die Steuerungsgruppe zur Änderung des KVBG nimmt die Arbeit auf.
Dezember 2018
Erster Fachtag im Landeskirchenamt
Februar 2019
Veröffentlichung des Verlaufs der geplanten Neugestaltung des KVBG sowie der Ergebnisse der Umfragen und Statistiken
11. März 2019
Arbeit an den Eckpunkten des neuen KVBG
März 2019 bis Mitte 2020
Zweiter Fachtag im Landeskirchenamt
Juli 2019
Dritter Fachtag im Landeskirchenamt – coronabedingt virtuell
April 2020
Landessynode: Zwischenbericht der Steuerungsgruppe zum Reformprozess mit Eckpunkten eines neuen KVBG
Juli 2020
Beteiligungsverfahren – Beteiligung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Landeskirche
Oktober 2020 bis April 2021
Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landeskirchenamt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
Mai 2021 bis Herbstsynode 2021
Auswertungstagung
16./17. Juli 2021
Beschluss der Landessynode über das neue KVBG
Frühjahrssynode 2022
Bekanntmachung des neuen Wahlrechts, Informationsveranstaltungen, organisatorische und technische Vorbereitung der KV-Wahl
Mitte 2022 und 2023
KV-Wahl
2024