Die Reform des

Kirchenvorstands-Bildungsgesetzes
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Entwurf eines neuen Kirchenvorstandsbildungsgesetzes (KVBG)

Entwurf einer Änderung der Kirchenverfassung

Die vergangenen Wahlen der Kirchenvorstände haben gezeigt, dass sich die Arbeit der kirchlichen Leitungsgremien und die Erwartungen der Mitglieder unserer Kirche in einem Umbruch befinden. Besonders die Suche nach geeigneten Kandidierenden fordert die Kirchengemeinden heraus. Im Sommer 2020 hat das Landeskirchenamt in einem Zwischenbericht den Stand zur Reform des Wahlrechts vor der Landessynode vorgestellt. Den Zwischenbericht finden Sie in Aktenstück Nr. 16 (PDF Download).

 

Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) wird reformiert. Bei der nächsten Kirchenvorstandswahl im Jahr 2024 wird das neue Wahlrecht  das erste Mal angewendet. Im November 2021 hat das Landeskirchenamt den Entwurf für das neue KVBG in die Landessynode eingebracht. Im Mai 2022 wird die Landessynode das neue Wahlrecht beschließen.

 

Den Entwurf eines neuen KVBG finden Sie in Aktenstück Nr. 16A (PDF Download). Da künftig auch Jugendliche ab 16 Jahren in den Kirchenvorstand gewählt werden können, muss hierfür die entsprechende Regelung in der Kirchenverfassung angepasst werden. Die Änderung der Kirchenverfassung finden Sie in Aktenstück Nr. 16B (PDF Download).

 

Der Reformprozess begann bereits nach der Kirchenvorstandswahl 2018 mit einer ausführlichen Auswertung. Es folgten mehrere Fachtage unter Beteiligung von Vertreter*innen der Kirchengemeinden und aus den Pfarrämtern. Ein erster Entwurf für ein neues Wahlrecht wurde von Oktober 2020 bis Ende April 2021 auf dieser Plattform zur Diskussion freigegeben. Im Sommer 2021 fand eine digitale Auswertungstagung statt. Anschließend wurde der erste Entwurf für das neue Gesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens überarbeitet und in einen formellen Gesetzentwurf überführt, der im Herbst 2021 in die Landessynode eingebracht wurde.

 

Begründung für die Notwendigkeit des Reformprozesses

Für die Reform bilden die Erfahrungen der Gemeinden eine wichtige Grundlage.
Zwei Umfragen wurden nach der letzten Wahl 2018 bei denen durchgeführt, die die Wahl in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Ämtern organisiert haben.

Darüber hinaus gingen zahlreiche Hinweise per Brief, E-Mail oder Telefon aus allen Bereichen der Landeskirche ein – bei den Einrichtungen, die an der zentralen Organisation beteiligt waren, und dem Landeskirchenamt.

Weitere Informationen und Fakten liefert die Entwicklung der Wahlen von 1970 bis 2018.

KV-Wahl

11. März 2018

Vorarbeiten für die Steuerungsgruppe des KVBG

Frühjahr bis Winter 2018

Umfrage zur Allgemeinen Briefwahl

Sommer 2018

Umfrage zur KV-Wahl

Sommer bis Herbst 2018

Die Steuerungsgruppe zur Änderung des KVBG nimmt die Arbeit auf.

Dezember 2018

Erster Fachtag im Landeskirchenamt

Februar 2019

Veröffentlichung des Verlaufs der geplanten Neugestaltung des KVBG sowie der Ergebnisse der Umfragen und Statistiken

11. März 2019

Arbeit an den Eckpunkten des neuen KVBG

März 2019 bis Mitte 2020

Zweiter Fachtag im Landeskirchenamt

Juli 2019

Dritter Fachtag im Landeskirchenamt – coronabedingt virtuell

April 2020

Landessynode: Zwischenbericht der Steuerungsgruppe zum Reformprozess mit Eckpunkten eines neuen KVBG

Juli 2020

Beteiligungsverfahren – Beteiligung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Landeskirche

Oktober 2020 bis April 2021

Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landeskirchenamt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen

Mai 2021 bis Herbstsynode 2021

Auswertungstagung

16./17. Juli 2021

Beschluss der Landessynode über das neue KVBG

Frühjahrssynode 2022

Bekanntmachung des neuen Wahlrechts, Informationsveranstaltungen, organisatorische und technische Vorbereitung der KV-Wahl

Mitte 2022 und 2023

KV-Wahl

2024