Die Reform des
Kirchenvorstands-Bildungsgesetzes306 Kommentare

Entwurf eines neuen Kirchenvorstandsbildungsgesetzes (KVBG)
Entwurf einer Änderung der Kirchenverfassung
Die vergangenen Wahlen der Kirchenvorstände haben gezeigt, dass sich die Arbeit der kirchlichen Leitungsgremien und die Erwartungen der Mitglieder unserer Kirche in einem Umbruch befinden. Besonders die Suche nach geeigneten Kandidierenden fordert die Kirchengemeinden heraus. Im Sommer 2020 hat das Landeskirchenamt in einem Zwischenbericht den Stand zur Reform des Wahlrechts vor der Landessynode vorgestellt. Den Zwischenbericht finden Sie in Aktenstück Nr. 16 (PDF Download).
Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) wird reformiert. Bei der nächsten Kirchenvorstandswahl im Jahr 2024 wird das neue Wahlrecht das erste Mal angewendet. Im November 2021 hat das Landeskirchenamt den Entwurf für das neue KVBG in die Landessynode eingebracht. Im Mai 2022 wird die Landessynode das neue Wahlrecht beschließen.
Den Entwurf eines neuen KVBG finden Sie in Aktenstück Nr. 16A (PDF Download). Da künftig auch Jugendliche ab 16 Jahren in den Kirchenvorstand gewählt werden können, muss hierfür die entsprechende Regelung in der Kirchenverfassung angepasst werden. Die Änderung der Kirchenverfassung finden Sie in Aktenstück Nr. 16B (PDF Download).
Der Reformprozess begann bereits nach der Kirchenvorstandswahl 2018 mit einer ausführlichen Auswertung. Es folgten mehrere Fachtage unter Beteiligung von Vertreter*innen der Kirchengemeinden und aus den Pfarrämtern. Ein erster Entwurf für ein neues Wahlrecht wurde von Oktober 2020 bis Ende April 2021 auf dieser Plattform zur Diskussion freigegeben. Im Sommer 2021 fand eine digitale Auswertungstagung statt. Anschließend wurde der erste Entwurf für das neue Gesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens überarbeitet und in einen formellen Gesetzentwurf überführt, der im Herbst 2021 in die Landessynode eingebracht wurde.
Begründung für die Notwendigkeit des Reformprozesses
Für die Reform bilden die Erfahrungen der Gemeinden eine wichtige Grundlage.
Zwei Umfragen wurden nach der letzten Wahl 2018 bei denen durchgeführt, die die Wahl in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Ämtern organisiert haben.
Darüber hinaus gingen zahlreiche Hinweise per Brief, E-Mail oder Telefon aus allen Bereichen der Landeskirche ein – bei den Einrichtungen, die an der zentralen Organisation beteiligt waren, und dem Landeskirchenamt.
Weitere Informationen und Fakten liefert die Entwicklung der Wahlen von 1970 bis 2018.
KV-Wahl
11. März 2018
Vorarbeiten für die Steuerungsgruppe des KVBG
Frühjahr bis Winter 2018
Umfrage zur Allgemeinen Briefwahl
Sommer 2018
Umfrage zur KV-Wahl
Sommer bis Herbst 2018
Die Steuerungsgruppe zur Änderung des KVBG nimmt die Arbeit auf.
Dezember 2018
Erster Fachtag im Landeskirchenamt
Februar 2019
Veröffentlichung des Verlaufs der geplanten Neugestaltung des KVBG sowie der Ergebnisse der Umfragen und Statistiken
11. März 2019
Arbeit an den Eckpunkten des neuen KVBG
März 2019 bis Mitte 2020
Zweiter Fachtag im Landeskirchenamt
Juli 2019
Dritter Fachtag im Landeskirchenamt – coronabedingt virtuell
April 2020
Landessynode: Zwischenbericht der Steuerungsgruppe zum Reformprozess mit Eckpunkten eines neuen KVBG
Juli 2020
Beteiligungsverfahren – Beteiligung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Landeskirche
Oktober 2020 bis April 2021
Überarbeitung des Gesetzesentwurfes im Landeskirchenamt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
Mai 2021 bis Herbstsynode 2021
Auswertungstagung
16./17. Juli 2021
Beschluss der Landessynode über das neue KVBG
Frühjahrssynode 2022
Bekanntmachung des neuen Wahlrechts, Informationsveranstaltungen, organisatorische und technische Vorbereitung der KV-Wahl
Mitte 2022 und 2023
KV-Wahl
2024