Paragraph 1 Absatz 2
(2) Bei der Bildung des Kirchenvorstandes sollen die Kirchengemeinden darauf achten, dass die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes die Vielfalt der Aufgaben, Kenntnisse und Erfahrungen widerspiegelt, die erforderlich sind, damit die Kirchengemeinde in Wort und Tat ihren Auftrag an allen Menschen erfüllen kann.
9 Kommentare
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Das ist sicher sehr wichtig. Aber die Realität in den Gemeinden ist doch eher, dass es viel mehr darum geht überhaupt Freiwillige für 6 Jahre Kirchenvorstandsarbeit zu finden.
Der obigen Aussage stimme ich zu.
Zu diesem Vorschlag für § 1, Abs (2) muss man wissen, dass es durchaus Vorstellungen gibt, diesen Passus zu präzisieren, um politisch missliebige Personen, von denen man annimmt, dass sie nicht den Auftrag erfüllen können, vorab ausschließen zu können. (So soll es in der Oldenburger Kirche bereits sein).
Ich halte eine entsprechend präzisere Formulierung aus vielen Gründen für sehr problematisch und meine eine so allgemeine, durchaus etwas idealistische Formulierung erfüllt ihren Zweck.
Bezieht sich das nicht eher auf §5 Abs. 2 (Wählbarkeit)?
Was genau ist mit dieser Vielfältigkeit gemeint? Es ist sowieso schon nicht einfach Menschen zu diesem Amt zu bewegen. Da wäre eine Selektierung nicht förderlich
Das ist natürlich richtig. Trotzdem sollten das meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass wir den Paragraphen streichen. Eine vielfältige Besetzung des Vorstandes bleibt sehr wichtig. Ist dies nicht möglich, kann im Notfall ja immer noch davon abgewichen werden.
Es hilft aber bei der KV-Arbeit ungemein, wenn man jemanden hat, der sich mit Recht, Baufragen oder Finanzen auskennt. Dadurch können Fehler vermieden werden. Deshalb finde ich den Hinweis wichtig. Es heißt ja auch nur, dass man darauf achten soll.
Ich stimme Herrn Hille zu.
Auch ich bin dankbar, dass wir Menschen mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen im KV haben. Wenn sich das bei der Gewinnung von Interessierten berücksichtigen lässt – wunderbar!
„dass die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes die Vielfalt der Aufgaben, Kenntnisse und Erfahrungen widerspiegelt, die erforderlich sind,“
Diese Formulierung gibt keine Auskunft darüber, welche Kenntnisse und Erfahrungen benötigt werden, weil die Vielfalt der Aufgaben nicht näher beschrieben wird. Jede Kirchengemeinde hat unterschiedliche Schwerpunkte und Einrichtungen, die vom KIrchenvorstand begleitet werden, insofern sollte man dann zumindest die Schwerpunkte nennen, was ein KV-Mitglied für Kenntnisse haben sollte, z.B. kaufmännische, finanztechnische oder handwerkliche wie Bauen, ZImmern oder z.B. aus den sozialen Berufen, wenn es um Diakonie oder Kindertagesstätten geht. Die Fachkenntnisse die ein KV -Mitglied in das Ehrenamt mitbringen sollte werden vorausgesetzt, doch müssen dann auch gewürdigt und anerkannt werden.