(3) Die Kirchengemeinden sollen die Mitwirkung junger Menschen im Kirchenvorstand fördern.
4 Kommentare
Detlef Schmitz
am 8. Oktober 2020 um 18:15
„junge Menschen“ ist je nach Perspektive sehr verschieden. Ich finde einen 49jährigen schon recht jung. Aber sollen nicht alle Altersgruppen mit ihren speziellen Befindlichkeiten mitwirken ?
Vorschlag: „Der Kirchenvorstand muss Menschen jeden Alters vertreten und diesen angehören. Ist dies nicht gelungen, sind beratende Mitglieder der entsprechenden Altersgruppen einzubeziehen.“
„Soll“ ist aus meiner Sicht zu schwach.
Das Tatbestandsmerkmal „junge Menschen“ bedarf sicherlich einer Konkretisierung, da ansonsten eine unterschiedliche Auslegung in der Landeskirche erfolgen wird.
Die Soll-Regelung ist aus meiner Sicht ausreichend, weil eine Verpflichtung auch umsetzbar sein muss. „Junge Menschen“ scheuen sich vor einer längerfristigen Verpflichtung und sind daher eher für konkrete Projekte, die zeitlich überschaubar sind, zu begeistern.
„junge Menschen“ ist je nach Perspektive sehr verschieden. Ich finde einen 49jährigen schon recht jung. Aber sollen nicht alle Altersgruppen mit ihren speziellen Befindlichkeiten mitwirken ?
In jedem KV sollten mind. 2 Plätze für unter 30-Jährige reserviert bleiben, die direkt durch die Ev. Jugend besetzt werden.
Vorschlag: „Der Kirchenvorstand muss Menschen jeden Alters vertreten und diesen angehören. Ist dies nicht gelungen, sind beratende Mitglieder der entsprechenden Altersgruppen einzubeziehen.“
„Soll“ ist aus meiner Sicht zu schwach.
Das Tatbestandsmerkmal „junge Menschen“ bedarf sicherlich einer Konkretisierung, da ansonsten eine unterschiedliche Auslegung in der Landeskirche erfolgen wird.
Die Soll-Regelung ist aus meiner Sicht ausreichend, weil eine Verpflichtung auch umsetzbar sein muss. „Junge Menschen“ scheuen sich vor einer längerfristigen Verpflichtung und sind daher eher für konkrete Projekte, die zeitlich überschaubar sind, zu begeistern.