Paragraph 1 Absatz 4
(4) Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Sie beginnt am 1. Juni des Wahljahres. 3Das Landeskirchenamt setzt den Wahltag fest.
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Hier würde ich für eine Dauer von 4 Jahren im Amt plädieren!!! Das würde es deutlich vereinfachen, genügend KandidatInnen zu finden. Sechs Jahre sind ein sehr langer Zeitraum, der sehr viele von vornherein abschreckte.
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass eine Amtszeit von 6 Jahren zu lang ist. Ich (30J alt) hätte mich aus diesem Grund fast selbst nicht für den Kirchenvorstand aufstellen lassen. Ich habe mich lediglich von lieben Menschen im Dorf „breitschlagen“ lassen, weil hier so krasser „Personalmangel“ herrscht. Eine Amtszeit von 4 Jahren würde ich wesentlich besser finden. Gerade als junger Mensch kann sich die Lebens-/Familiensituation in dieser Zeit so schnell ändern. Wenn nicht gar 3 Jahre als Amtszeit noch besser wären.
Moin Inga, wir unterstützen deinen Vorschlag zu 100%!!! Auch wir machen als junge Erwachsene die Erfahrung, dass 6 Jahre in der Lebensplanung leider einfach zu lang sind…
Ich halte die Amtszeit von 6 Jahren für zu lang. Junge Leute werden durch diese Periode unter Umständen abgeschreckt und auch bei der heutigen Dynamik des Lebens, Veränderung des Umfeldes, des Arbeitsplatzes ist für viele ein Zeitraum von 6 Jahren nicht planbar. Somit würde eine kürzere Periode v. 4 Jahre das Thema entschärfen.
Lange habe ich auf den Tag gewartet, an dem dieser Punkt endlich zur Diskussion steht, vielleicht ist es sogar der wichtigste am ganzen KV-Gesetz. Viele Gemeinden können kaum noch genügend BewerberInnen finden, um die notwendigen Plätze zu besetzen. Ich kenne eine Reihe von Beispielen, bei denen wirklich fähige und interessierte KandidatInnen ausschließlich durch die 6-Jahres-Amtszeit abgeschreckt worden sind und sogar ihre fertigen Bewerbungen wieder zurückgezogen haben. Dies gilt für Menschen im Seniorenalter („Wer weiß, wie lange ich noch fit bin?“), für Berufstätige („Auf so lange Zeit kann ich das meiner Familie nicht zumuten“) und besonders Jüngere („Ich weiß ja nicht einmal, was ich in einem Jahr arbeiten werde und ob ich dann noch hier wohne!“).
In anderen Bereichen reden wir längst schon davon, dass Menschen heutzutage lieber „projektorientiert angesprochen werden möchten, als sich langfristig zu binden“. Das muss bei einem solchen verpflichtenden Amt besonders gelten. Auch für „ErstbewerberInnen“ wäre so die Hürde niedriger, um einfach mal „reinzuschnuppern“ und danach vielleicht dabei zu bleiben.
In meinen Augen sind selbst 4 Jahre noch viel zu lang. Als gesellschaftlichem Richtwert sollte man sich hier am „normalen“ Vereinswesen orientieren, mit dem wir ja um die Ehrenamtlichen konkurrieren. Dort werden Vorstands-Ämter in der Regel für 1-2 Jahre besetzt – und selbst das ist heutzutage bereits eine Zumutung für viele.
Ich plädiere daher eindeutig für eine Amtszeit von ZWEI Jahren, wenn wir möchten, dass es künftig überhaupt noch Kandidaturen gibt. Natürlich wird der Aufwand höher, weil dann öfter gewählt werden muss. Aber erstens ist das in anderen Vereinen ja nicht anders – und zweitens scheint mir dies das deutlich geringere Übel zu sein.
Es wird immer schwieriger geeignete Kandidaten*innen zu finden. Bei der letzten Wahl hörte man immer wieder, sechs Jahre, nein so lange möchte ich mich nicht binden. Vier Jahre ist eine gute Zeit, die sich viele vorstellen können. Ich bin übrigens jetzt die dritte Periode dabei…
Ich kann mich nur anschließen, aus den Erfahrungen der letzten 3 KV-Wahlen, waren viele von der langen Laufzeit abgeschreckt.
Eine Verkürzung auf vier Jahre halte ich für nicht sinnvoll. Menschen, die bereit sind sich zu engagieren werden dies auch für sechs Jahre tun. Kürzere Perioden bedeuten aber auch häufigere Wahlen, Suche nach Kandidaten und Wechsel im KV. All dies erschwert die Arbeit der Pastoren und der amtierenden Kirchenvorstände und führt zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Daher unterstütze ich die Beibehaltung der momentanen Frist von sechs Jahren.
Sechs Jahre Amtszeit halte ich nicht mehr für zeitgemäß. Viele Menschen möchten sich nicht mehr über so eine lange Zeit binden. Ich halte drei, max. vier Jahre für gut machbar. Bei vier Jahren Amtszeit wäre auch denkbar, dass alle zwei Jahre die Hälfte des Kirchenvorstands neu gewählt wird. Das geht natürlich nur, wenn die Wahlen unaufwendig gestaltet werden.
Vielleicht wäre auch ein Modell interessant, bei dem man Mandatszeit und Wahlrhythmus unterschiedlich gestaltet, z.B. könnte es alle 4 Jahre Wahlen geben. Die gewählten Kirchenvorstandsmitglieder bekämen dennoch ein Mandat für 8 Jahre, könnten ihr Amt aber auch nach 4 Jahren wieder zur Verfügung stellen. Das würde die Situation vor allem für neue KV-Kandidat*innen sehr verbessern.
EIn Mandat für 8 Jahre und eine Wahlperiode von 4 Jahren sehe ich als einen sehr guten Kompromiss an.
Oder es wird alle 3 Jahre gewählt und die bewährten 6 Jahre sind dann das Mandat.
Wahlen alle drei Jahre durchzuführen mit einem Mandat für sechs Jahre und der Option, nach drei Jahren das Mandat ordentlich abgeben zu können, fände ich auch sehr sinnvoll.
Das halte ich für eine sehr gute Idee!
Angesichts des Aufwandes, den man für eine KV-Wahl betreiben muss, würde ich prinzipiell an den sechs Jahren Amtszeit festhalten. Aber vielleicht wäre für Einsteiger*innen, besonders für junge Erwachsene eine Erprobungszeit von zwei bis drei Jahren interessant, ohne dass damit eine aufwändige Nachwahl verbunden wäre. Wenn man fester etabliert ist in Beruf und Familie kann man sich schon eher einmal auf so eine lange Zeit festlegen. Ich bin jetzt in meiner dritten Amtsperiode und weiß, wovon ich spreche. Allerdings, da muss ich Nico Lühmann und anderen zustimmen, sind sechs Jahre für viele oft abschreckend.
Bei der Festlegung der Amtszeit stehen die Wünsche nach Kontinuität für längere Zeiten und die Wünsche von Flexibilität und überschaubarer Amtszeit gegenüber.
Beides lässt sich erreichen indem darauf verzichtet wird, einen kompletten Kirchenvorstand zu einem Zeitpunkt zu wählen.
Es wäre möglich, alle 2 (oder 3) Jahre zu wählen und eine Amtszeit von 4 (oder 6) Jahren anzulegen.
Idealerweise wird so alle 2 (oder 3) Jahre die eine Hälfte des Kirchenvorstandes zur Wahl gestellt, während die andere Hälfte für Kontinuität sorgt.
Zu der langen Amtszeit käme andernfalls nämlich noch die Schwierigkeit, dass eine Person nur alle 6 Jahre kandidieren kann. Im schlechtesten Fall müsste ein*e Kandidat*in 6 Jahre warten und sich dann 6 Jahre binden – also 12 Jahre. Das halte ich für viel zu lang.
Eine Wahl alle 2 Jahre halte ich für leistbar – wir haben keine jährliche Jahreshauptversammlung und sind somit halb so schnell wie eingetragene Vereine.
Eine Vereinfachung des Wahlprozesses wäre sicherlich wünschenswert, ich rechne aber auch damit, dass eine Erleichterung dadurch eintreten wird, dass sich noch einige Mitglieder besser erinnern können, weil die letzte Wahl eben 2 und nicht 6 Jahre her ist.
Hallo Herr Habeck,
die Jahreshauptversammlung gibt es auch, sie heißt „Gemeindeversammlung“ und ist in den §§ 73ff KGO geregelt.
Herzliche Grüße
Dr. Th. Tauro
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass 4 Jahre Amtszeit am besten sind. Damit spricht man auch die „Jüngeren“ an.
Jemand der gerade studiert oder seine Ausbildung macht kann nicht zu 100% sagen, dass er in 6 Jahren noch immer in der Gemeinde ist.
4 Jahr sind da schon eher wahrscheinlich und schrecken nicht so ab.
Gemessen an dem enormen Aufwand für die Wahl, halte ich 6 Jahre für sinnvoll.
Es ist doch niemand gezwungen 6 Jahre im KV zu bleiben, dieses kann der aktuelle KV oder Pastor*in in einem persönlichen Gespräch kommunizieren, ein Rücktritt ist jederzeit möglich und durch die Veränderung der Berufungen bzw. dem Nachrücken kann jederzeit jemand nachberufen werden.
6 Jahre Amtszeit ist schon sehr lange – ich musste auch erst schlucken, als ich 2018 für 6 Jahre berufen werden sollte, habe dann zugesagt, auch, weil weder berufliche noch private Veränderungen absehbar sind. Bei vielen jüngeren Menschen sieht das sicherlich oftmals anders aus. Berufsfindung, Karriereplanung mit/ohne Umzug, familiäre Veränderungen etc. hindern viele bestimmt, sich einer solch langen Amtszeit zu verpflichten. Ich plädiere daher auch für eine verkürzte Amtsdauer von max. 4 Jahren – dann wird es leichter, mehr (und auch jüngere) Kandidaten als KV-Sitze zu finden. Es ist doch momentan leider so, dass die Altersklassen U40, U30, U20 in den allermeisten Kirchenvorständen zumindest unterrepräsentiert sind.
Ich bin sehr froh, dass ich an dieser Stelle meine Meinung zu dem Thema mitteilen kann. Ich bin gewähltes Mitglied des Kirchenvorstandes, und ich habe mich sehr schwer getan, zu kandidieren. Hauptsächlich wegen der langen Amtszeit. Viele Menschen in verschiedenen Lebenssituationen können eine Zeit von 6 Jahren nur schwer abschätzen: die Jungen, die nicht wissen, ob sie in der Zwischenzeit eine Familie gründen wollen, die Berufstätigen, die nicht wissen, ob ein Jobwechsel ggf. nicht mehr mit einem Ehrenamt vereinbar ist, die Ruheständler, die sich keine 6 Jahre mehr zutrauen. All diese Beweggründe finde ich absolut richtig. Eine Amtszeit kürzer drei Jahre macht keinen Sinn, da so ein Gremium auch kontinuierlich arbeiten muss, aber länger als 4 Jahre ist definitiv zu lang. Ich versuche seit langem, Leute für das Amt zu motivieren, aber alle schrecken vor der langen Zeit zurück.
Wir plädieren dafür, die bereits geltende Amtszeit von sechs Jahren beizubehalten, da die Einarbeitung in den Kirchenvorstand einen langen Zeitraum einnimmt und die Zeit um gut zu arbeiten bei vier Jahren zu kurz ist.
Wir fordern eine Verknüpfung mit dem §23 um nachträglich auch junge Menschen wieder zu berufen, damit möglichst immer junge Menschen im KV vertreten sind. Denn gemäß §1 Abs. 3 soll die Mitwirkung junger Menschen im KV gefördert werden.
(Gruppe der Landesjugendkammer)
Ich halte die Amtszeit von 6 Jahren für den Kirchenvorstand für zu lang. Gerade jüngere Menschen, die wir gerne in den Kirchenvorständen hätten, können im Rahmen ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung einen so langen Zeitraum schlecht überblicken.
Aber auch für ältere sind die 6 Jahre zu lang. Ich bin nach Ausscheiden aus dem Berufsleben mit 61 Jahren in den Kirchenvorstand berufen worden, weil es zu wenig Kandidaten gab. Ich werde diese Amtszeit bis 2024 ausfüllen. Mit dann 67 Jahren werde ich aber nicht mehr bereit sein, mich für weitere 6 Jahre zu binden. Würde die Amtszeit 4 Jahre betragen, wäre ich auch für zwei Amtszeiten bereit.
Das Gegenargument, der Aufwand wäre zu groß, kann ich nicht akzeptieren. Auch alle politischen Wahlen sind fast ausschließlich auf eine Amtszeit von 4 Jahren ausgelegt. Wir sollten aber die Verantwortlichen für die Überarbeitung des Kirchenvorstands-Bildungsgesetzes fragen, ob das eigentliche Wahlverfahren trotz einer deutlichen Reduzierung der Paragraphen nicht immer noch zu kompliziert ist.
Auch ich halte diesen Punkt für sehr zentral in der Neufassung des Gesetzes. Eine Amtszeit von 6 Jahren erschwert auch meiner Erfahrung nach die Suche nach Kandidat*innen ungemein. Eine Reduzierung auf 4 Jahre oder eine „Teil-Wahl“ alle zwei Jahre wäre allerdings nur dann machbar, wenn das Verfahren vereinfacht und die ganze KV-Wahl von der Landeskirche nicht wie eine riesengroße „Staatsangelegenheit“ zelebriert würde. Es geht um eine Leitungsaufgabe auf örtlicher Ebene, nicht um die Wahl einer Bundesregierung. Da könnte man die Kirche auch verfahrenstechnisch im Dorf lassen und mit einem schlanken Verfahren (z.B. auch online oder per Briefwahl) stärker lokal verorten.
Aus der Sicht von uns jungen Menschen ist eine Amtsperiode von 6 Jahren eine sehr lange Spanne, die sehr schlecht zu planen ist. Durch schulische und berufliche Ausbildung ist es schwierig, sich für sechs Jahre zu verpflichten. Daher finde ich eine Senkung der Amtszeit erleichternd für die Gewinnung junger Menschen für die Kirchenvorstandsarbeit. Alternativ sollte es akzeptiert sein, Mandate auch vorzeitig abzugeben oder seine Mitarbeit für eine bestimmte Zeit auszusetzen, weil durch Veränderungen der Lebensverhältnisse eine Mitarbeit nicht mehr möglich ist. Eine frühzeitige Beendigung der Arbeit im KV ist hierbei keinesfalls gleichzusetzten mit einem schlechten Engagement. Sollte eine junge Person ausscheiden, soll eine neue junge Person berufen werden, um die Interessen junger Menschen weiterhin zu vertreten.
Die Ideen der alternativen Wahlen etc., die hier bereits geäußert wurden, kann ich nur unterstützen, um ein Mandat flexibler zu gestalten und jungen Leuten die Mitarbeit zu erleichtern.
Sinnvoller wären m.E. versetzte Amtszeiten. Wenn alle Mitglieder des KV zur selben Zeit anfangen und aufhören, kann und wird es immer mal wieder passieren, dass kein Mitgleid des alten KV mehr im neuen vertreten ist. Folge: Enormer Wissensverlust, der zu schwerwiegenden organisatorischen Problemen in der Gemeinde führt. Ein Wahlverfahren mit geringem Aufwand z.B. alle zwei Jahre, bei dem immer die Plätze im KV neu besetzt werden, die gerade (nach 6 Jahren Amtszeit) dran oder inzwischen vorzeitig vakant geworden sind, sorgt für Kontinuierlichkeit und Flexibiblität gleichzeitig.
6 Jahre sind eine lange Amtszeit, die mich persönlich erstmal abschrecken würde, weil ich überhaupt nicht wüsste, wo ich in 6 Jahren in meinem Leben stehe und es eine zu lange Verpflichtung ist. Ich kann mir vorstellen, dass es vielen jungen Menschen genauso geht.
Ich halte diesen Punkt für einen der wichtigsten! In meinen Augen sind 6 Jahre zu lange für die Amtsperiode.
Grade für jüngere Menschen (zu denen ich mich zähle). Ich plädiere nachdrücklich für eine Amtszeit von 4 Jahren.
Wir sind für vier Jahre Amtszeit.
Die gerade veröffentliche Kurzversion des Freiwilligensurveys weist einen klaren Weg hin zu einer Amtszeitverkürzung: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Publikationen/5._Freiwilligensurvey_FWS_2019_-_BF.pdf
Ebenso ist das Stimmungsbild hier in diesem Kommentarforum eindeutig.
Warum also sollte die Synode diesen zahlreichen Bitten und Empfehlungen NICHT folgen?
Ich halte eine 4-jährige Amtszeit ebenfalls für förderlicher, um potentielle Interessenten nicht vornherein abzuschrecken. Damit einher könnte auch gehen, dass eine Wahl des/der Vorsitzenden nach – heute – der Hälfte der Amtszeit, also nach 3 Jahren, wegfallen könnte.
Darüber hinaus sehe ich das Sammeln von min. 10? Unterstützern, bevor man zur Wahl aufgestellt werden kann, als Hindernis an, vor allem für Neueinsteiger.
Guten Abend Herr Dr. Folle,
zum zweiten Punkt bei Ihrem Kommentar eine Info und Klarstellung: Der Gesetzentwurf sieht tatsächlich nicht mehr vor, dass potentielle Kandidat*innen Unterschriften von 10 Personen brauchen, die sie unterstützen. Das ist nur im geltenden KVBG so, dass man 10 Unterstützer*innen braucht, um aufgestellt zu werden. Im Gesetzentwurf gibt es dieses Erfordernis bewusst nicht mehr. Wie Sie sind wir der Meinung, dass die Hürden für eine Kandidatur möglichst niedrig sein sollte. Außerdem bewirkt die Abschaffung des Erfordernisses von 10 Unterstützer*innen-Unterschriften auch eine Vereinfachung.
Herzliche Grüße
Anna Burmeister
Bei der Ansprache von Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand war einer der häufigsten Ablehnungsgründe die Amtszeit von sechs Jahren. Dies traf insbesondere auch auf jüngere Menschen zu, die in Zeiten der Familiengründung oder zu Beginn der beruflichen Tätigkeiten nicht bereit waren, sich für sechs Jahre an ein Amt zu binden. Im Namen meines Kirchenvorstandes bitte ich dringend darum, die Amtszeit auf vier Jahre zu reduzieren.
Die Amtszeit von 6 Jahren ist gerade für jüngere Kandidaten zu lang.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass 6 Jahre KV deutlich zu lang sind, höchstens 3 oder 4 Jahre!
Auch in unserer Gemeinde sind viele wegen der langen Dauer abgeschreckt, auch wenn sie vorher durchaus Interesse gezeigt haben, ich selbst hadere auch oft mit der langen Zeit.
Ich finde die Gedanken/Ideen von Stephan Birkholz-Hölter am 6. März 2021 müssten mit aufgenommen werden.
6 Jahre sind eine lange Zeit und ist für viele eine abschreckende lange Zeit. Nach der Wahl holt einen die Realität der umfangreichen Kirchenvorstandsarbeit wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Das ist vielen bewusst und würden trotzdem für eine kürzeren Zeitraum zur Verfügung stehen.
Es ist von elementarer Wichtigkeit, diesem Thema sehr viel – wenn nicht gar die meiste – Beachtung zu schenken. 4 Jahre scheint hier der bevorzugte Zeitraum zu sein, den auch ich favorisieren würde. Zwei Jahre sind deutlich zu kurz, wenn man bedenkt, dass das Gemeindeleben nicht nur aus Gottesdiensten besteht. Manche Projekte/ Veranstaltungen werden mit einem langen Vorlauf geplant, von Bauvorhaben ganz zu schweigen. Wenn sich da nach zwei Jahren ein Großteil des KV neu einarbeiten müsste – fürchterlich!
4 Jahre sind ein guter Zeitraum!
Die Länge der Amtszeit ist in der Tat immer wieder ein Dreh- und Angelpunkt in der Frage der Kandidatur.
Aus biografischer Perspektive hielte ich 4 Jahre für angemessen. Dazu ist bereits vieles geschrieben worden. Aus Perspektive der KV-Tätigkeit ist ein längerer Intervall natürlich hilfreicher. Wie lange dauert es, bis man verstanden hat, „wo der Hase lang läuft“? Zwei Jahre sind doch nichts. Das spricht m.E. auch gegen eine Neuwahl der Hälfte des KVs z.B. alle zwei Jahre. Wir wären dann ständig dabei, neu hineinzufinden in eine Materie, die im Laufe der Jahre zunehmend komplexer für KVs geworden ist.
Dennoch: Wenn die Menschen, mit denen wir gemeinsam arbeiten wollen, einen anderen Takt haben, sind sie m.E. die Taktgeber.
Das Gegen-Argument des großen Aufwandes sticht hoffentlich nicht mehr nach diesem Gesetzesvorhaben.
Guten Tag,
Ich bin jetzt 35 und seit 9 Jahren im Kirchenvorstand einer ländlichen Gemeinde. Anfangs war es nicht einfach alles zu koordinieren, Ausbildung, Job-Suche, Familiengründung etc. Aber es war und ist mir wichtig. Aus Gesprächen mit Freunden und Bekannten höre ich immer wieder, dass sie wohl auch Interesse hätten sich im Kirchenvorstand zu engagieren, schrecken jedoch vor den 6 Jahren zurück. Solange möchte sich heute kaum noch einer ehrenamtlich binden. Gerade um jüngere Gemeindeglieder für den KV zu werben, bin ich definitiv für eine 4-jährige Wahlperiode.
Als Kirchenvorstand haben wir gemeinsam mit dem Pfarramt die Leitung der Gemeinde inne. Und ja, da gibt es auch viele Baustellen die durch Beschlüsse voran getrieben werden müssen. Letzten Endes müsste ich aber schon sehr lange überlegen, was wir gerade an größeren Angelegenheiten innerhalb einer 6-jährigen Wahlperiode abgewickelt haben.
Wir sind ehrenamtlich tätig – das darf man nicht vergessen, und sollten uns deshalb, das ist meine Meinung, verstärkt der Gemeinde vor Ort präsentieren. Mit beispielsweise neuen modernen Gottesdienst-Abläufen, „Pop up Kirche“, etc. die Menschen begeistern und mehr an die Kirche binden.
In Sachen Bau und Finanzen ist ein Grundinteresse gut, dafür gibt es aber auch festangestellte Mitarbeiter bei der Landeskirche, die regelmäßige Besichtigungen ohnehin vorschreiben und die Berichte dem KV dann vorlegen.
Grundsätzlich bin ich dafür, den 6-jährigen Zeitraum beizubehalten. Viele Kirchenvorsteherinnen haben mit immer wieder bestätigt, wie lange es dauert, sich in die Aufgaben und Abläufe in einem KV hinein zu finden. Es müsste dagegen erleichtert werden, ein vorzeitiges Ausscheiden ohne lange und umständliche Begründungen zu ermöglichen. Das darf kein Makel mehr sein, dafür muss aber bei den Wahlen unbedingt auf Ersatzkirchenvorsteher geachtet werden, die dann angesprochen werden können.
Wir dürfen aufgrund des eindeutigen Votums der Diskussionsbeiträge gespannt sein, ob sich die Landeskirche dazu durchringen kann, die Wahlperiode auf 4 Jahre zu verkürzen. Die angeführten Argumente dagegen erscheinen mir nicht schlüssig und werden letztendlich durch die Praxis im politischen Bereich widerlegt.
Liebe am Reformprozess Interessierte,
durchaus erreichten uns auf verschiedenen Wegen auch (in geringerer Zahl) Stellungnahmen, die für die Beibehaltung einer 6-jährigen Amtszeit eintraten, insbesondere da hiermit die Einarbeitungsphasen neuer Kirchenvorstände entsprechend selten anfielen. Diese Einarbeitung steht jedoch nur am Ende einer Neubildung. Aus den letzten vier KV-Wahlen habe ich einen Eindruck davon erhalten, welchen Aufwand die Wahlen für Pfarramt und Kirchenvorstand bedeuten. Auch wenn einiges vereinfacht wird, müssen in jeder Gemeinde Kandidat*innen gesucht, Beschlüsse gefasst, Wahlwerbung gemacht und vieles andere erledigt werden. Selbst dann, wenn kein Wahllokal eingerichtet würde.
Die Frage in diesem Zusammenhang ist, ob Kirchenvorstände und Pfarrämter diesen Aufwand sogar noch häufiger in Kauf nehmen wollen. Durch den längeren Vorlauf der neuen Wahlverfahren (Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl) würden die Vorbereitungen früher einsetzen als bisher. Vom Beginn der Kandidatensuche bis zur Konstituierung des neuen KV würde ungefähr ein Jahr vergehen. Eine 4-jährige Amtszeit würde also für die KV-Arbeit den folgenden Rhythmus bedeuten: ein Jahr Vorbereitung der Neubildung – ca. ein Jahr Einarbeitungsphase – zwei „normale“ Jahre usw. Dies schließt die Einführung einer kürzeren Amtszeit nicht zwingend aus, ist aber aus meiner Sicht zu bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schlotz
Die Wahlzeit für sechs Jahre ist zu lang. Vier Jahre sollten ausreichen. Angesichts dieser langen Zeit schrecken viele Interessenten vor einer Kandidatur zurück, wenn sie noch aktiv im Beruf stehen und auch familiäre Verpflichtungen zu erfüllen haben. Bei den älteren KV-Mitgliedern können es gesundheitliche Gründe sein, die die Bereitschaft sinken lassen, sich für sechs Jahre zur Verfügung zu stellen.
Ich gehöre unserem Kirchenvorstand in der dritten Wahlperiode an und habe demzufolge das Prozedere schon dreimal mitgemacht. Es wird zunehmend schwerer, Kandidaten zu finden. Wenn man sie für eine Kandidatur noch begeistern konnte, scheitert diese aber oft dann, wenn das Gespräch auf die sechsjährige Amtszeit kommt. Ich plädiere daher auch im Namen unseres Kirchenvorstandes für eine vierjährige Amtszeit. Uns ist bewusst, dass die Einarbeitungszeit umfangreich ist und ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Bei einer Amtszeit von vier Jahren würden sich amtierende Kirchenvorsteher auch leichter für eine erneute Kandidatur begeistern lassen. Zwingend notwendig wäre, nicht nur über Verkürzung der Amtszeit nachzudenken, sondern auch über eine deutliche Veränderung und Vereinfachung des Wahlverfahrens. Eine Wahl kann nicht einfach sein, wenn für ihre Durchführung (wie bisher) ein dickes Handbuch erforderlich ist.
Eine Verkleinerung der Kirchenvorstände auf weniger Mitglieder kann nicht das Modell der Zukunft sein, da dann mehr Arbeit auf weniger KV-Mitglieder verlagert wird und diese dann nach einer Amtszeit den Hut nehmen.
Wir begrüßen die Beibehaltung der Dauer der Wahlperiode auf sechs Jahre. In allen Parlamenten wird über eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahren diskutiert, in der Mehrheit der Bundesländer ist sie bereits umgesetzt. Warum sollte hier Kirche in alte Muster zurückfallen?