Paragraph 10 Absatz 1
(1) Alle Wahlvorschläge werden zu einem Wahlaufsatz zusammengefasst. Dieser enthält ausschließlich Familien- und Vornamen, Alter, Beruf und Anschrift in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen.
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Die verpflichtende Angabe des Berufs sollte entfallen. Es könnte von manchen Personen als diskriminierend empfunden werden („Hausfrau“, „Rentner“, „arbeitslos“ etc.). Der Beruf gibt auch nicht unbedingt Hinweise auf besondere Eignung für das Amt einer Kirchenvorsteher*in.