Paragraph 10 Absatz 3
(3) Der Wahlaufsatz ist in der Kirchengemeinde ab dem vierten Monat vor der Wahl in geeigneter Weise bekannt zu geben.
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(3) Der Wahlaufsatz ist in der Kirchengemeinde ab dem vierten Monat vor der Wahl in geeigneter Weise bekannt zu geben.
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Diese Änderung ist sehr gut und vereinfacht ganz vieles in den Gemeinden. Danke!!!