Paragraph 11

Der Stimmzettel enthält den Wahlaufsatz und die Zahl der zu vergebenden Stimmen. Diese entspricht der Zahl der zu wählenden Mitglieder.

9 Kommentare

  1. Eine Stimme je Wähler*in reicht auch aus.
    Das erleichtert auch das Stimmenauszählen.

  2. Wenn es 6 Kirchenvorstände zu wählen gibt, dürfen auch alle Wähler bis zu 6 Stimmen abgeben.
    Nur eine Stimme pro Wähler halte ich für viel zu wenig.
    Wenn sich dann einige, wenige Personen hervorheben, sind die anderen weniger bekannten Personen nur gekränkt und ziehen sich womöglich zurück.

  3. Ich denke, dass es für viele Gewählte wichtig ist, zu sehen, welchen Rückhalt sie in der Gemeinde haben. Also je eine Stimme für jedes zu wählende KV-Mitglied.

  4. Eine Kumulation der Stimmen halte ich nicht für sinnvoll, denn es geht ja im Wesentlichen darum, Mitarbeiter zu finden, je mehr je besser.

  5. Eine Anmerkung aus der ländlichen Perspektive: Mit der Möglichkeit alle Stimmen für einen Kandidaten/eine Kandidatin abzugeben, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die „dorfbekannten Persönlichkeiten“ den Großteil der Stimmen bekommen und die „stillen Arbeiter/innen“ dahinter zurückbleiben. Das ist für die weniger bekannten Kandidat/innen keine gute Erfahrung.

  6. Von welcher Zahl ist hier die Rede: Die der zu wählenden Mitglieder im Wahlbezirk oder insgesamt? Hier müsste die Formulierung präzisiert werden.

    Was Stimmenkumulation angeht, schließe ich mich Manuela Handelsmann an.

    • Guten Tag Herr Birkholz-Hölter,

      zu Ihrer Frage: Gemeint ist die Zahl der zu wählenden Mitglieder im Wahlbezirk. Denn die Wahlhandlung bezieht sich immer auf den jeweiligen Wahlbezirk – wenn denn welche gebildet sind. Die Wahl läuft – das ist wie bei den bisherigen KV-Wahlen auch – in jedem Wahlbezirk separat: Für jeden Wahlbezirk ist ein eigener Wahlaufsatz aufzustellen. Der Kirchenvorstand bestimmt, wie viele Mitglieder in jedem Wahlbezirk zu wählen sind. Das Wählerverzeichnis ist nach Wahlbezirken aufzugliedern.

      Viele Grüße,
      Anna Burmeister

  7. Bei der letzten KV-Wahl waren einige – besonders ältere – Gemeindeglieder verärgert, weil sie nicht so viele Stimmen abgeben konnten, wie KV-Mitglieder gewählt werden konnten. Daher begrüße ich diese Neuerung sehr.

  8. Wir halten die Ausweitung der Stimmenzahl für nicht zielführend. Bei einem KV in der Größe von 14 zu Wählenden sehen wir allein bei der Auszählung schon große Schwierigkeiten auf den Wahlvorstand zukommen. Das war jetzt schon bei 10 Stimmen der Fall. Wir schlagen eine Begrenzung der Stimmenzahl analog zur Kommunalwahlen in Niedersachsen auf 3 vor.

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