Paragraph 12 Absatz 1
(1) Die Wahl wird als Allgemeine Briefwahl und im elektronischen Verfahren (Onlinewahl) durchgeführt.
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(1) Die Wahl wird als Allgemeine Briefwahl und im elektronischen Verfahren (Onlinewahl) durchgeführt.
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Ich bin der Meinung, dass eine Wahl im Wahllokal vor Ort auch möglich sein sollte. Gerade ältere Gemeindeglieder kennen diesen Vorgang und neigen eher nicht dazu neue Wahlformen anzunehmen.
Hallo Herr Harney,
vielleicht haben Sie es schon gesehen: Nach § 12 Absatz 7 kann der Kirchenvorstand darüber entscheiden, ob zusätzlich eine Wahl im Wahllokal angeboten werden soll. Die Daten hierzu (Ort und Zeit) würden dann auf den Wahlunterlagen stehen, die alle Wahlberechtigten erhalten.
Herzliche Grüße
Stefan Schlotz
Dieser Absatz ist für mich ein echter Knackpunkt. Der Entwurf hält an der aufwändigen und aus meiner Sicht „hochtourigen“ Version einer Wahl fest, ermäßigt sie nur in Form der Brief- und online-Wahl. Diese hochkomplexe Organisationsform der Wahl passt nicht zur faktischen Relevanz der Wahl (Beteiligung, Kandidatengewinnung). Erstrebenswert ist aus meiner Sicht ein „eingedampftes“ Verfahren. Vorstellbar ist für mich eine Gemeindeversammlung der Interessierten und Willigen, die relativ formlos aus ihrer Mitte einen Kirchenvorstand wählen. Das spart ein großes Maß an Verwaltungsarbeit ein und schafft Kapazitäten für die eigentliche Arbeit.
Die Briefwahl hat in unserer Gemeinde zu einer deutlich erhöhten Wahlbeteiligung geführt und ich würde mich über eine Erweiterung der Wahlzugangs-Angebote freuen. Sicherlich sind es auch die unterschiedlichen Generationen, die eine unterschiedliche „Wahlkultur“ pflegen. Deshalb wäre ich über das breite Spektrum erfreut und würde mich freuen, dass auch den Jüngeren der Zugang erheblich erleichtert würde. Vielleicht sind dies auch die ersten Wahlen, die sie durchführen. In meiner Gemeinde würde ich aber auch immer eine zusätzliche Urnenwahl anbieten.
Dieser Absatz ist für mich ein echter Knackpunkt. Der Entwurf hält an der aufwändigen und aus meiner Sicht „hochtourigen“ Version einer Wahl fest, ermäßigt sie nur in Form der Brief- und online-Wahl. Diese hochkomplexe Organisationsform der Wahl passt nicht zur faktischen Relevanz der Wahl (Beteiligung, Kandidatengewinnung). Erstrebenswert ist aus meiner Sicht ein „eingedampftes“ Verfahren. Vorstellbar ist für mich eine Gemeindeversammlung der Interessierten und Willigen, die relativ formlos aus ihrer Mitte einen Kirchenvorstand wählen. Das spart ein großes Maß an Verwaltungsarbeit ein und schafft Kapazitäten für die eigentliche Arbeit.
Briefwahl sollte eine Option sein, nicht aber die Regel.
Gleiches gilt für Online-Abstimmungen.
Wir halten die Briefwahl für extrem teuer und aufwändig verglichen mit dem bisherigen Verfahren. Eine Online-Wahl wird mit gutem Grund (fälschungsanfällig und kaum überprüfbar) staatlicherseits nicht durchgeführt.
Wir plädieren für die Beibehaltung der bisherigen Regelung: Wahl im Wahllokal, bei Antrag sehr gerne Briefwahl.
Auch für mich ist dieser Punkt, der so beiläufig daher kommt, ein absoluter Knackpunkt und sehr kritisch zu hinterfragen.
Eine Revision des KVBG erfolgt auch deshalb, weil es in den vergangenen Jahren immer schwieriger wurde, überhaupt Kandidat/inn/en zu finden und Mitglieder der Kirche zur Wahl zu motivieren. Gemeinden wünschen sich seit langem eine Vereinfachung. Ich stimme dabei Florian Schneider zu.
Die allgemeine Briefwahl kann zwar die Wahlbeteiligung erhöhen. Doch es stellen sich dadurch einige Fragen:
– Es sind zeitliche Verschiebungen nach vorne (zum Beispiel Aufstellung des Wahlaufsatzes) notwendig, die die Suche nach Kandidat/inn/en deutlich schwieriger machen. Bitte beachten Sie die Zeitleiste, die unter Wahl 2024 zur Verfügung steht!
– Die Wahl wird noch schwieriger zu bewerben, wenn Wahlaufsatz und Wahltermin zeitlich weiter auseinanderfallen.
Es ist die Frage, was, außer einer optischen Verbesserung der Wahlzahlen erreicht wird:
– weder werden Kosten gesenkt
– noch wird „informierter“ gewählt, wenn nicht einmal der Gang zur Wahlurne noch die Beantragung der Briefwahlunterlagen ein kleines Maß an Engagement erfordert.
Statt dessen wird
– der Wahltag auch als Gestaltungselement im Gemeindeleben entkräftet
– es wird mehr „nach Bild“ gewählt.
Es wirkt auf mich so, als wenn der gegenwärtige Bedeutungsverlust durch die Erhöhung der Wahlbeteiligung trotz mancher praktischer Nachteile kompensiert werden soll – vielleicht um ihn besser zu „verkraften“?
Unsere Kirchengemeinde hat bei der KV-Wahl 2018 sehr gute Erfahrungen mit der allgemeinen Briefwahl gemacht. Diese Form der Wahl sollte daher u. E. als Normalform festgelegt werden. Von einem Online-Verfahren möchten wir dringend abraten. Dabei würde für viele, vor allem ältere Gemeindeglieder, die nicht über die technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) verfügen oder in deren Handhabung ungeübt sind, eine hohe Hürde aufgebaut. Selbst wenn das Online-Verfahren nur als „Zweitform“ eingerichtet würde, trüge dies eher zur Verwirrung bei. Fraglich dabei ist auch, ob die Datensicherheit sowie korrekte und zeitgerechte Datenübertragung gewährleistet werden kann (Stichwort: Wahlfälschung). Der Klarheit halber sollte es bei einem einheitlichen Wahlverfahren bleiben. Direkte Stimmabgabe ist daneben am Wahltag im Wahllokal auch noch möglich.
Nach guten Erfahrungen bei der letzten Kirchenvorstandswahl (sehr hohe Teilnahmebereitschaft) wünschen wir uns das Briefwahlverfahren als Regelverfahren. Parallel ein Online-Wahlverfahren durchzuführen, halten wir für sehr anspruchsvoll. Insbesondere ältere Gemeindemitglieder (in Südniedersachsen in der Mehrzahl) sind seltener in der Lage an einem online-Wahlverfahren wegen der fehlenden technischen Voraussetzungen teilzunehmen. Auch vor dem Hintergrund der Datensicherheit und ggf. der Manipulation des Wahlergebnisses würden wir auf ein Online-Wahlverfahren gern verzichten, auch wenn wir es für die fernere Zukunft nicht ausschließen möchten.
Zustimmung!
Für in der Regel jüngere Menschen ist online die ideale Form, Menschen, die weniger mobil sind, könnten die Briefwahl bevorzugen.
Präsenz-Wahl als weitere Möglichkeit!!
Die nun entworfene Form der Wahl ist extrem aufwändig und komplex. Die Verfasser nehmen die Erfahrungen aus anderen Landeskirchen auf, konnten sich aber nicht entscheiden für eine Konzentration auf das Wesentliche und Machbare. Es wäre m.E. angebracht, eine weitere – und deutlich weniger aufwendige – Möglichkeit zu ergänzen, nämlich eine Präsenz-Wahl auf einer Wahlversammlung.
Zu einer solchen Versammlung werden alle Gemeindeglieder schriftlich eingeladen. Diese Engagierten und Interessierten beteiligen sich an der Wahl. Es können auf der Wahlversammlung noch Wahlvorschläge gemacht werden.
Für die Wahl wird lediglich festgelegt, dass sie geheim geschieht, also mit verdeckten Stimmzetteln – dies sichert eine spätere Überprüfung. Es wird vor Ort entschieden, ob es vorgedruckte Stimmzettel gibt oder der Wahlaufsatz an einer Tafel steht und die Wähler die Namen der Kandidaten, die sie wählen wollen, auf leere Stimmzettel schreiben. Ebenfalls vor Ort entschieden wird die mögliche Festlegung einer Mindest-Stimmzahl, die ein Kandidat erreichen muss, um gewählt zu werden.
Dieses Verfahren zur Bestimmung eines Teils des Kirchenvorstands könnte in etlichen Gemeinden den Aufwand ganz erheblich vermindern. Und das Ergebnis hätte durch die Möglichkeit, auf der Wahlversammlung noch Wahlvorschläge zu machen, mindestens dieselbe Qualität wie eine herkömmliche Wahl!
Die Präsenzwahl als grundlegende Möglichkeit sehe ich als die bessere Wahl. Die Brief- und Onlinewahl besitzt viel mehr Vorbereitung und Aufwand. Aus diesem Grund würde ich diese Möglichkeit nur auf Anmeldung ermöglichen wollen. Der Aufwand steht für mich in keiner Relation zu dem Gewinn, den die nicht lokale Wahl bittet.
Eine zusätzlicher Blick sollte auf den Verbrauch von Materialien gerichtet werden. Jedem Gemeindemitglied einen Brief für die Möglichkeit der Briefwahl zukommen zu lassen, verbraucht sehr viel Papier und kostet zusätzlich Porto. Dies gilt auch für die Zugangsdaten für die Onlinewahl.
Die Präsenzwahl sollte die Norm sein. Sie ist einfach und kostengünstig durchzuführen zusätzlich gibt sie den Kandidaten Möglichkeit, sich der Wählerschaft vorzustellen indem eine Vorstellungsrunde mit anschliessender Fragerunde dem eigentlichen Wahlvorgang vorgelagert wird.
Online- und Briefwahl sind beide nachteilig, Online wird mehrheitlich von Jüngeren genutzt, Briefwahl von Älteren. Durch Fixierung auf eine der beiden Varianten wird die jeweils andere Gruppe de facto ausgeschlossen. Zudem ist eine Briefwahl mit deutlich höheren Kosten uns Ressourcenverbrauch verbunden. Zudem bergen Onlineportale das Risiko erheblicher Bedienschwierigkeiten selbst für geübte Benutzer durch unübliche Nutzerführung (s. intern-e).
Eine online-Wahl kommt der jüngeren Generation entgegen, die Briefwahl der älteren. Für beide gilt, die Beteiligung wird sich erhöhen. Die „Wahlparty“ kann jede Kirchengemeinde ja für sich zusätzlich beschließen.
Die geplante Änderung begrüße ich ausdrücklich.
Wir befürworten, dass zusätzlich zu den Wahllokalen die Brief- und Onlinewahl als echte Alternative zukünftig durchgesetzt wird. Auch, dass jede Gemeinde entscheiden kann, ob Wahllokale vonnöten sind, ist eine gute Änderung. Gerade kleine Gemeinden können dadurch entlastet werden, dass sie nicht verpflichtend ein Wahllokal einrichten müssen, aber können (Schließlich kennt jede Gemeinde ihre Wähler*innen am besten!)
Wir stimmen der Änderung des Wahlverfahrens zu. Die Möglichkeit der Einrichtung von Wahllokalen bleibt ja der Entscheidung vor Ort vorbehalten. Dies ermöglicht eine größtmögliche Flexibilität, auf Wünsche unserer Gemeindemitglieder zu reagieren. Beim Online-Verfahren muss die Sicherheit der Abstimmung natürlich gewährleistet sein. Aber gerade für jüngere Gemeindemitglieder ist es vielleicht ein Anreiz, sich an den Wahlen zu beteiligen.