Paragraph 12 Absatz 2

(2) Das Landeskirchenamt beauftragt eine zentrale Stelle, allen Wahlberechtigten Wahlunterlagen zuzusenden. Zu diesem Zweck werden der zentralen Stelle die Wählerverzeichnisse und die Wahlaufsätze zur Verfügung gestellt.

3 Kommentare

  1. Das macht aus dem Landeskirchenamt einen maßgeblichen Akteur der Wahl. Das halte ich für falsch. Ich lehne auch so ein teures und aufwändiges Briefwahlverfahren ab.

  2. Bei den drei Wahlen, die während meiner Zeit als Pastor bereits stattgefunden haben, sind immer etliche der Wahlbenachrichtigungen fehlerhaft gewesen. Manchmal lag es an Fehlern, die in den Mewis-Datensätzen ihre Ursache hatten. Es gab aber auch Fehler, die ich mir nicht wirklich erklären konnte. Wenn es ein solches Verfahren geben sollte, müsste aber sichergestellt sein, dass die Gemeinden mit deutlichem zeitlichen Vorlauf die Möglichkeit hätten, die Adressen und Zuordnungen zu überprüfen.

    • Lieber Herr Paul,

      die KollegInnen aus dem Meldewesen antworten auf Ihren Kommentar wie folgt:

      „Sicherlich gab es bei den letzten Wahlen fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen. Diese Fehlerquote konnte jedoch durch die Einführung und Fortentwicklung bundeseinheitlicher Meldestandards (OSCI-XMeld) und der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der Datenqualität bei der letzten Wahl erheblich reduziert werden.

      Zum zeitlichen Ablauf ist anzumerken, dass die Festlegung der Wahlbezirke durch den Kirchenvorstand im August 2023 erfolgt sein soll. Hiernach werden (durch die Kirchenämter) die Wahlbezirke im Wahlmodul des Meldewesenprogrammes eingerichtet und es erfolgt die Zuordnung der Adressen zu Wahlbezirken. Die Wählerlisten sollen auf dieser Grundlage im Oktober 2023 digital erstellt und in ein eigenes Portal übergeleitet werden. In diesem Portal sollen die Daten bis zum Schließen der Wählerverzeichnisse Mitte Dezember 2023 durch automatisierte Updates aktualisiert werden. Hierdurch werden Verstorbene, Weggezogene, Ausgetretene sowie Weggepfarrte aus dem Wählerverzeichnis entfernt und in die Kirche Aufgenommene, Zugezogene sowie Zugepfarrte ergänzt.

      Zu diesem Portal sollen die Kirchengemeinden und Kirchenämter einen Online-Zugang erhalten, um so die Daten und Zuordnungen bis zum Abschluss der Verzeichnisse prüfen zu können. So werden Fehler frühzeitig erkannt und können rechtzeitig ausgeräumt werden. Ziel ist, die Fehlerquote beim Versand der Wahlunterlagen auf diesem Weg erheblich zu verringern.“

      Herzliche Grüße

      Anna Burmeister

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