Paragraph 12 Absatz 6
(6) Macht die oder der Wahlberechtigte glaubhaft, keine Briefwahlunterlagen erhalten zu haben, ist erneut eine Zusendung zu veranlassen.
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Es wäre gut, wenn man den Gemeindebüros ermöglichen würde, die Unterlagen erneut auszudrucken, wenn das Gemeindeglied dies wünscht. Nicht jeder, der seine Unterlagen verloren hat, hat einen Computer und Drucker. Das würde Zeit sparen, da die Verschickung immer einige Zeit benötigt.
Hallo Frau Borsuk,
im Gesetzentwurf ist die genaue Vorgehensweise noch offengelassen, da es natürlich noch keinerlei Verträge mit einem Dienstleister gibt, der die Wahlunterlagen versenden soll. Die nachträgliche Zusendung verlorener Unterlagen soll nach unseren bisherigen Überlegungen von zentraler Stelle aus geschehen, da die Gemeindebüros zum einen entlastet werden sollen und zum anderen nicht über die amtlichen Wahlbriefumschläge und Stimmzettelumschläge verfügen.
Herzliche Grüße
Stefan Schlotz