Paragraph 12 Absatz 7

(7) Der Kirchenvorstand kann festlegen, dass neben der Allgemeinen Briefwahl und der Onlinewahl auch eine Wahl im Wahllokal ermöglicht wird, und setzt hierfür einen Zeitraum am Wahltag (Wahlzeit) fest. Für mehrere Wahlbezirke kann ein gemeinsames Wahllokal eingerichtet werden.

6 Kommentare

  1. Ich würde neben Briefwahl und Online-Wahl auch die geheime Abstimmung in einer Gemeindeversammlung ermöglichen. Das Ergebnis würde sich dann aus der Abstimmung in der Gemeindeversammlung plus Briefwahl plus Online-Wahl ergeben. Die Abstimmung in einer Gemeindeversammlung würde an die Stelle des Wahllokals treten.

  2. Dieser Kommentar bezieht sich auf mehrere Absätze des §12.

    Wodurch wird sichergestellt, dass Personen nicht online bzw. per Briefwahl wählen und durch die zusätzliche persönliche Wahl im Wahllokal (sofern die Kirchengemeinde dieses überhaupt anbietet) doppelt ihre Stimmen abgeben?
    Bisher wurde es durch den Vermerk Briefwahl auf der Wählenden Liste ausgeschlossen, weil die Unterlagen extra angefordert wurden.
    Sollten Briefwahlunterlagen und auch Onlinestimmen daher nicht bereits bis spätestens am Vorabend oder den frühen Morgen des Wahltages eingegangen sein, damit der Wahlvorstand genug Zeit hat, in der Wählenden Liste entsprechende Vermerke zu machen?

  3. Der Kirchenvorstand Bliedersdorf spricht sich deutlich für die Kombination von Briefwahl und Wahl vor Ort aus.

  4. Können auch für einen Wahlbezirk mehrere Wahllokale eingerichtet werden?

    • Hallo Herr Lecher,
      das wären Stimmbezirke und diese sind in dem jetzigen Gesetzentwurf nicht vorgesehen, um den Aufwand für die Wahl zu verringern. Dafür sollen Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl eingeführt werden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Stefan Schlotz

  5. Die Neuregelung schreibt die Einrichtung eines Wahllokals nicht mehr zwingend vor. Dies sehen wir kritisch. In jeder Kirchengemeinde würden wir gern wie bei einer Kommunalwahl immer ein Wahllokal einrichten, damit eine Stimmabgabe noch vor Ort erfolgen kann.

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