Paragraph 15 Absatz 6
(6) Die Ergebnisse der Onlinewahl sind dem Wahlvorstand zu übermitteln und werden den Auszählungsergebnissen hinzugerechnet.
(6) Die Ergebnisse der Onlinewahl sind dem Wahlvorstand zu übermitteln und werden den Auszählungsergebnissen hinzugerechnet.
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