Paragraph 15 Absatz 6
(6) Die Ergebnisse der Onlinewahl sind dem Wahlvorstand zu übermitteln und werden den Auszählungsergebnissen hinzugerechnet.
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(6) Die Ergebnisse der Onlinewahl sind dem Wahlvorstand zu übermitteln und werden den Auszählungsergebnissen hinzugerechnet.
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Wie läuft überhaupt die Online-Wahl? Der Gesetzentwurf erwähnt immer nur ihr Stattfinden als solches.
Hallo Herr Birkholz-Hölter,
das ist in Aktenstück 16 zur letzten Tagung der Synode ab S. 16 beschrieben. Das Dokument ist auch auf der Startseite verlinkt (wobei man es nicht für nötig befunden hat, die fehlerhafte Kostenberechnung auf S. 20 zu korrigieren). Sie finden es unter
https://www.landeskirche-hannovers.de/damfiles/default/evlka/wir-ueber-uns/landessynode/synode_26/zweite-tagung-26-landessynode/aktenstuecke/Nr.-16-mit-Anlagen.pdf-be4fdb1f979f86a4c411ddc9c5d697ca.pdf
Herzliche Grüße
ThTauro