Paragraph 16 Absatz 3
(3) Die auf dem Wahlaufsatz Genannten, die nicht gewählt worden sind, aber wenigstens zwei Stimmen erhalten haben, sind Ersatzmitglieder des Kirchenvorstandes nach Maßgabe der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über ihre Reihenfolge.
2 Kommentare
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Ich halte das Institut der „Ersatzmitglieder“ für unglücklich. Diese Personen sind nicht gewählt worden und fühlen sich auch so. Das sollten alle respektieren.
Wie wäre es mit „nachrückende KV-Mitglieder“? Ein Verfahren analog zu politischen Wahlen. Wer nicht nachrücken möchte, kann dies ja ggf. sagen. Aber so muss nicht jedes ausscheidende gewählte Mitglied durch ein berufenes ersetzt werden.