Paragraph 3 Absatz 1
(1) In einer Kirchengemeinde sind mindestens drei Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen.
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(1) In einer Kirchengemeinde sind mindestens drei Mitglieder des Kirchenvorstandes zu wählen.
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Nach den Erfahrungen der KV-Wahl 2018 ist mir die Frage, ob es nicht die Möglichkeit geben sollte, Kirchenvorstände „per Akklamation“ o.ä. zu bestimmen.
Eine Wahl ist ein enormer logistischer Aufwand, der gerade in kleinen Gemeinden nicht gerechtfertigt ist: für z.B. drei zu wählende KVs braucht es 5 Kandidat*innen. Die zu finden ist schon schwierig. Dann diese zur Wahl zu stellen, wenn ein weiteres KV-Mitglied noch berufen werden soll, macht das gesamte Verfahren grenzwertig: drei von den fünf werden gewählt, ein*e weitere*r von den fünf wird berufen, bleibt eine*r der fünf, der*die im Zweifel „hinten runter fällt“. Oder es gibt gleich gar nicht genug Kandidat*innen (wie bei der KV-Wahl 2018) und die vier aufgestellten treten am Ende, gewählt oder berufen in den KV ein – dafür kann man sich das gesamte Verfahren sparen (und den*die letzte*n zu berufen lässt sich nicht wirklich vermeiden, da das ja schließlich diejenigen sind, die sich zur Verfügung gestellt hatten – und es keine weiteren Kandidat*innen gibt).
Stattdessen:
Man*frau (d.h. Pfarramt mit aktuellem KV und Gemeindebeirat etc.) sucht je KG drei oder vier Kirchenvorsteher*innen. Diese werden in einer Gemeindeversammlung / Akklamations-Gottesdienst der Gemeinde vorgestellt (meinetwegen mit vorheriger Namentlicher Bekanntgabe und Einspruchsmöglichkeit) und von dieser Gemeinde bestätigt für die Dauer von X Jahren oder bis sie ihr Amt wieder zur Verfügung stellen, dann werden entsprechend neue KVs bestimmt. Im KVBG sind es sechs Jahre, bei diesem Verfahren wären ggf. auch vier oder fünf Jahre denkbar und sinnvoll möglich.
Wenn es keine Auswahl mehr gibt, weil nur so viele Kandidaten da sind, wie KV-Plätze zu vergeben sind, dh schon vorher klar ist, daß alle, die auf der Liste sind, den KV bilden, und dazu schon vorher abgesprochen wird, wer berufen wird, brauche ich keine Wahl und gehe dann also nicht mehr hin.
Dann sinnvoller Weise nicht mehr von Wahl reden, sondern in der Tat besser die „Wahl“ mit ihrem ungeheuren Aufwand vergessen und bereitwillige Menschen per Akklamation auf einer gut beworbenen Gemeindeversammlung bestimmen.
In Sportvereinen ist man, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, dankbar, wenn man genug Personen findet, die die ehrenamtlichen Aufgaben übernehmen. Es gibt höchst selten Gegenkandidat/innen. Dennoch wird der Vorstand gewählt. Der Begriff der Wahl sollte aus grundsätzlichen Erwägungen beibehalten werden, auch wenn ich grundsätzlich Markus Wendebourg zustimme.
Warum sollten also nicht die Kirchenvorstände in einer Gemeindeversammlung gewählt werden, um den Aufwand zu verringern? Dies hielte ich zurzeit für verfrüht und würde es vorziehen, erst einmal eine Online-Wahl zu ermöglichen, mit der man mehr Wähler/innen erreicht. Sollte auch das nicht die erhoffte Verbesserung bringen, könnte man auf den Vorschlag der Gemeindeversammlungswahl zurückkommen.
Anselm Stuckenberg hat aus der Perspektive kleiner Gemeinden geschrieben und reale Probleme aufgezeigt. Aber es gibt auch große Gemeinden mit mehreren Pfarrämtern. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass eine solche Gemeinde es bei drei zu Wählenden belassen würde, aber aussschließen kann man das nicht. Aus meiner aktiven Zeit habe ich jedenfalls eine Gemeinde im Auge, wo es so hätte laufen können. Das könnte dann zu einem sehr pastorenlastigen KV führen. Deshalb sollte man eher 3 KVer pro Pfarrstelle festlegen.
Unabhängig von der Frage der Kandidatenfindung halte ich den Passus „mindestens 3 Mitglieder“ angesichts der vielfältigen Aufgaben, mit denen sich die KVs beschäftigen, für zu schwach. Sinnvoller wäre -abhängig von der Größe der Gemeinde- „mindestens 5 Mitglieder“. Hinzu kommt, dass im Vorfeld den potentiellen KV-Kandidaten klar erläutert werden muss, welche Aufgaben im KV warten und für welche sie sich begeistern lassen könnten. Wenn die Mitgliederzahl im KV zu gering ist, droht dieses Ehrenamt zu einer Teilzeitstelle zu mutieren, die mit dem Begriff „Ehrenamt“ nicht zutreffend bezeichnet ist.
Unabhängig von der Art, nach der die Zustimmung der Gemeindemitglieder eingeholt wird, würde ich nach wie vor von einer Wahl, also einer demokratischen Legitimation des KV, sprechen. Im Gegenteil dazu die berufenen Mitgieder, deren Anzahl sicherlich geringer sein sollte als die der gewählten Mitglieder.
Ich unterstütze die Ansicht von Herrn Wendebourg, dass wir Pseudo-Wahlen unbedingt verhindern sollten, in denen es gleichviel Kandidaten wie zu Wählende gibt. Eine einfache Möglichkeit, das in größeren Gemeinden zu erreichen, wäre es, die Zahl der per Wahl zu besetzenden KV-Plätze auf 75% der Kandidaten zu begrenzen. Habe ich 12 Kandidaten, werden max. 9 gewählt, habe ich 8 Kandidaten, wären es max. 6, usw. Eine Mindestgröße von 3 (oder 5?) sollte aber in jedem Fall erhalten bleiben. Damit würde erreicht:
1) Keine Pseudo KV-Wahlen, die nur Geld kosten
2) Größere Motivation in der Gemeinde, sich an der Wahl zu beteiligen
3) Noch mehr Motivation bei der Suche nach Kandidaten
Der Wegfall einer Mindestanzahl von zu wählenden Kirchenvorsteher*innen sehen wir kritisch. Wenn ein Kirchenvorstand mit nur 3 Mitgliedern (zzgl. einer/s zu Berufenden) gebildet werden kann, sehen wir die Gefahr, dass der Kirchenvorstand bei Krankheit oder Rücktritt schnell arbeitsunfähig wird bis sich geeignete Kandidat*innen zur Nachberufung gefunden haben.
Richtwerte gestaffelt nach Gemeindegröße halte ich für unerlässlich – schon, um die Zumutbarkeit dieses Ehrenamts zu gewährleisten. So entlastend es im Vorfeld der Wahl auch ist, mit einer so geringen und nicht nach Gemeindegröße differenzierten Vorgabe der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder darauf zugehen zu können, so sehr lädt die Entlastung dazu ein, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, um sich während der Wahlperiode dann sukzessive die oben beschriebenen gravierenden Probleme einzuhandeln. Die Erfahrung lehrt mich, dass wir nahezu nie einen wünschenswert breit gefächerten und gegen Überlastung geschützten Kirchenvorstand hätten aufstellen können ohne den gemeinsamen Druck durch eine Zahlenvorgabe, die jedesmal sportlich wirkte. Eine Vorgabe ist auch nicht zu unterschätzen als entscheidende Hilfe für die Kommunikation der Wahlvorbereitung intern zwischen den Suchenden und extern für die Argumentation bei der Kandidierendengewinnung.
Ich stimme Br. Wohlgemuth zu, dass vorgegebene Richtwerte nach Gemeindegröße unerlässlich sind.
Anschließend halte ich es für richtig, auf einer verpflichtend gut beworbenen Gemeindeversammlung die KV Wahl öffentlich (in geheimer Abstimmung) durchzuführen. Unbedingt sollten hier auch „Nachrückende“ gewählt werden.
Wenn der Kirchenvorstand nur aus wenigen Mitgliedern besteht, ist die Belastung der Einzelnen zu hoch. In jedem Gottesdienst werden 2 KV‘s eingebunden durch Lesungen‚ Kollekten, Nachbereitung. In Zeiten mit besonders vielen Gottesdiensten, z.B. Weihnachten, Ostern, Konfirmationen etc. führen die vielen Einsätze auf zu wenigen Schultern dazu, dass die KV‘s die Lust an der ehrenamtlichen Tätigkeit verlieren und ihr Amt aufgeben.
Dazu kommen noch verschiedene Ausschüsse, die durch KV‘s zu besetzen sind z.B. Friedhof, Diakonisches Werk, Ländereien, Kinder- und Jugend etc
Für eine Gemeinde ab 2000 Mitgliedern sind 8 KV‘s wünschenswert, mindestens 6 unbedingt erforderlich.
Mindestgrößen, orientiert an der Zahl der Gemeindeglieder, halte ich persönlich für sinnvoll. Eine Wahl kann auch erfolgen, ohne dass Wahlbewerber herausgekickt werden müssen. Nicht immer fällt es leicht zu verlieren. Insbesondere in kleineren Kirchengemeinden.
Wir stimmen dieser Regelung ausdrücklich zu. Es lässt in der Vorbereitung der KV-Wahl mehr Entscheidungsspielraum.