Paragraph 4
Das aktive Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag
a) das 14. Lebensjahr vollendet haben,
b) der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und
c) in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
6 Kommentare
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Mit 14 Jahren zu wählen finde ich zu jung.
Es zieht den Wahldurchschnitt runter und verfälscht.
In der Regel wird man mit 14 konfirmiert. Wir sollten froh sein, wenn Jugendliche wählen und sich für die Belange der Kirchengemeinde interessieren.
Gerade weil sich das von politischen Wahlen unterscheidet (16 oder 18), finde ich das sehr gut.
Guten Tag Frau Fritz,
nur zur Info: Das Wahlalter von 14 Jahren galt schon bei der Kirchenvorstandswahl im Jahr 2018. Das ist also kein neuer Vorschlag des Gesetzentwurfes, sondern schon geltendes Recht.
Herzliche Grüße, Anna Burmeister
Ich teile die Ansicht von Johannes Klapper. Wir müssen/wollen ja junge Menschen auch in der Gemeinde mit in die Verantwotung ziehen, das fängt mit dem aktiven Wahlerecht an und setzt sich dann in deren ehrenamtlicher Arbeit vor. Wir wollen sie ernst nehmen.
Ich halte eine Verkürzung der Gemeindezugehörigkeit auf 1 Monat für angebracht
Ich halte es für wichtig, dass wir jungen Menschen, die wir durch die Konfirmation in unseren Kreis aufnehmen, durch die Möglichkeit der Wahlbeteiligung signalisieren, ihr seid ein Teil von uns und wir nehmen Euch wahr und ernst.