Paragraph 9 Absatz 1

(1) Der Kirchenvorstand fordert die Gemeindemitglieder auf, wählbare Gemeindemitglieder für die Wahl in den Kirchenvorstand vorzuschlagen (Wahlvorschlag). Er soll dabei anregen, mindestens eine Person vorzuschlagen, die zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

10 Kommentare

  1. Der 2. Satz baut in der Kirchengemeinde noch mehr Druck auf, geeignete Kandidaten zu finden. Die Kandidat*innenfindung stellt einige Gemeinden schon ohne eine Altersvorgabe vor Schwierigkeiten.
    Nach meinem Empfinden wird der Aufruf auch jüngere Gemeindeglieder für die KV-Arbeit zu begeistern, bereits in § 1 (3) „Die Kirchengemeinden sollen die Mitwirkung junger Menschen im Kirchenvorstand fördern.“ voll umfänglich erfüllt.
    Ich bin daher für die Streichung des 2. Satzes.

    • Der Versuch eine oder mehrere jugendliche Menschen in den KV zu ziehen sollte definitiv ein Hauptziel sein. Die Wahlbeteiligung in der Jugend selber steigt, sobald jüngere Menschen für ein Amt aufgestellt sind. Eine solche „Soll-Bestimmung“ wie in Satz 2 schafft Anregung, keinen Druck. Die Jugend ist die Zukunft der Kirche und daher ist es notwendig Anregung zu schaffen, vor allem auch im KV-Bildungsgesetz! Bei dieser Formulierung in Satz 2 ist keine Verpflichtung gemeint, er ist aber notwendig, um auf die Probleme aufmerksam zu machen.

  2. Ich vermisse eine festgelegte Anzahl von weiteren Wahlberechtigten als Unterstützer*innen eines Vorschlages.

    • Lieber Herr Thiel,

      der Gesetzentwurf verlangt bewusst nicht mehr, dass Menschen, die sich als KandidatInnen aufstellen lassen möchten, eine festgelegte Zahl von Wahlberechtigten als UnterstützerInnen brauchen. Bisher sieht es das geltende KVBG vor, dass jeder Kandidat/jede Kandidatin Unterschriften von zehn UnterstützerInnen braucht, um sich aufstellen lassen zu können. Im neuen Entwurf ist das nicht mehr so. Die Schwelle, sich aufstellen zu lassen, soll möglichst gering sein. Außerdem bewirkt die Abschaffung auch eine Vereinfachung des Verfahrens.

      Herzliche Grüße
      Anna Burmeister

      • Genau aus diesen Gründen begrüße ich den Wegfall dieser und weiterer Hürden bei der Kandidat*innen-Suche! Es ist in der Realität schon schwierig genug, mit einer relativ langen Legislaturperiode und den Vorurteilen, die „Kirche“ oftmals anhaften, genügend Menschen zu finden, die sich zur Kandidatur bereit erklären.

  3. Ein Wahlvorschlag bedeutet nicht, dass eine Person unter 27 tatsächlich in den Kirchenvorstand gewählt wird.
    Eine Anregung nicht einmal das min. eine Person unter 27 aufgestellt wird.

    Junge Menschen müssen gezielt adressiert werden um sich vorschlagen zu lassen. Die oben genannte Anregung eines Vorschlages geht deswegen nicht weit genug. Stattdessen sollte formuliert werden, dass bei jeder KV-Wahl auch eine Person unter 27 zur Wahl steht. Damit wird Beteiligung nicht nur theoretisch überlegt, sondern mit jungen Menschen gemeinsam über die Zukunft der Kirche/ Gemeinde entschieden.

    • Als Kirchenkreisjugendkonvent Nienburg (Weser) unterstützen wir die Aussage von Sophie Kellner und möchten folgendes ergänzen:
      Wir fänden angemessen, wenn in den gebildeten KVs die jeweiligen Altersgruppen anteilig gemessen an der Altersverteilung innerhalb der Kirchengemeinde vertreten sind, die Mindestanzahl von eine*r Vertreter*in pro Altersgruppe soll aber bestehen bleiben.

  4. Unsere Anregung lautet: ….. eine Person unter 30

  5. Unser KV besteht in der Hauptsache aus Mitgliedern im Rentenalter. Die eben nicht mit den neuen Medien grossgeworden sind. Um also neue Mitglieder zum KV oder niederschwellig auch Helfer zu gewinnen, ist „Print“ (bei uns der Gemeindebote) nicht unbedingt das zielführende Medium. Und über die Website eine jüngere Zielgruppe zu erreichen wohl eher ein frommer Wunsch.
    Bleiben die sozialen Netzwerke, die allerdings moderiert werden müssen, dass sie funktionieren. Und dazu fehlt einfach die Zeit, so neben der 40 Stunden Arbeitswoche . Hier wünschte ich mir eine überregionale Kampagne, die eine jüngere Zielgruppe wirklich anspricht, aufrüttelt und vielleicht einfach nur neugierig macht. Mit dem Hinweis auf die KV Wahl allein bekommen wir diese weder angesprochen noch „aktiviert“.

  6. Wir halten den Wegfall jeglicher Unterstützungsunterschriften für falsch. Kandidaturen sollten von mehr als nur einem Gemeindemitglied unterstützt werden. Dies erhöht aus unserer Sicht auch die Akzeptanz der zu Wählenden in der Gemeinde. Wir schlagen vor, dass jeder Wahlvorschlag fünf Unterstützungsunterschriften benötigt.

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