Mitglieder der Kirchengemeinde ab 14 Jahren, die spätestens drei Monate vor dem Wahltag der Kirchengemeinde angehören, sind dort wahlberechtigt.
Mitglieder der Kirchengemeinde ab 14 Jahren, die spätestens drei Monate vor dem Wahltag der Kirchengemeinde angehören, sind dort wahlberechtigt.
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