Das Mitglied der Kirchengemeinde, das eine Beschwerde einlegt, und KV können den Beschwerdebescheid innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim KKV oder LKA anfechten.
Das Mitglied der Kirchengemeinde, das eine Beschwerde einlegt, und KV können den Beschwerdebescheid innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim KKV oder LKA anfechten.
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